Artenschutz
- Untersuchung von naturschutzrechtliche Belangen am Baum gem. §§ 44 Abs. 1, BNatSchG
- Erkennen von Bäumen mit Artenschutzrelevanz
- Beratung zu Schutzmaßnahmen an Einzelbäumen
- Artenschutzbelange bei Baumpflege – und Baumfällarbeiten
- Artenschutzrechtliche Voruntersuchungen bei Altbäumen (Habitatpotentialanalyse)
In Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden, Umweltbüros, Biologen u. Landschaftsplanern